Schwulenpornofilmer ziehen gegen Filmpiraten vor Gericht
12.08.2010, 11:59 Uhr | Andreas Lerg
Die Pornoindustrie in den USA geht immer häufiger gegen Filmpiraten im Internet vor. Für 53 Nutzer einer spezielle Internet-Tauschbörse für Schwule könnte der illegale Tausch des Schwulenpornos Kings of New York bald richtig teuer werden. Mit den ermittelten IP-Adressen erklagt die Produktionsfirma derzeit die Adressen der Filmpiraten, die sie dann jeweils auf bis zu 150.000 US-Dollar Schadenersatz verklagen will.
Die Firma Lucas Entertainment ist auf der Jagd nach 53 Inhabern von Internetanschlüssen. Das Unternehmen will diese Personen auf Schadenersatz verklagen, da sie den Schwulenporno Kings of New York illegal im Internet verbreitet haben sollen. Als Beweis legte das Unternehmen dem Gericht 53 Inernet-Adressen (IP-Adressen) vor. Mit diesen IP-Adressen waren die Beschuldigten mit dem Internet verbunden, während sie auf der Tauschbörse gay-torrents.net den Film zum Tausch angeboten haben sollen. Diese Tauschbörsenseite ist vor allem für große Mengen schwuler Pornografie bekannt. Durch die öffentliche Verbreitung des Films hätten die Filmpiraten das Urheberrecht der Firma verletzt.
IP-Adressen durch Agentur ermittelt
Lucas Entertainment beauftragte eine Agentur namens Copyright Defense Agency mit den Ermittlungen. Deren Mitarbeiter nutzen keine speziellen Programme oder ausgefeilte Methoden. Statt dessen luden sie den Film einfach selbst von gay-torrent.net herunter und ermittelten dabei alle IP-Adressen der Computer, die diese Datei zum Tausch vorhielten. Über die IP-Adressen wurden die Internet-Dienstleister ermittelt. Ziel der aktuellen Klage ist zunächst, dass der Richter die Internet-Dienstleister zur Preisgabe der Nutzerdaten zwingt, denen die IP-Adressen zugewiesen waren. Erst damit können die Filmpiraten tatsächlich identifiziert und verklagt werden. Da der Tausch des Films nach wie vor weiter laufe, kündigte Lucas Entertainment an, der Klage in kürze weitere IP-Adressen hinzuzufügen.
Lucas Film will Geld
Wie die US-Technologieseite Arstechnica meldet, hat Lucas Entertainment in der Klage explizit festgehalten, dass die Urheberrechtsverletzung durch die Beklagten absichtlich erfolgte. Gelingt der Nachweis dieser Behauptung, würden dem Filmproduzenten deutlich höhere Schadenersatzansprüche zustehen als bei einer zufälligen oder unwissentlichen Urheberrechtsverletzung. Konkret wären das jeweils bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß. Das entspricht etwa 117.000 Euro.