Früher war das mal nötig (eine Strafanzeige) um Akteneinsicht zu bekommen. Set der Neufassung des Urherberrechtsschutzgesetzes ist "nur" noch eine richterliche Anordnung zur Auskunft (an den Provider) notwendig - und vom Amtsgericht Köln (Sitz der T) werden die nur einfach durchgewinkt )ich persönlich bezweifele dabei die juristische Prüfung der Angemessenheit - wie könnten sonst Anträge für 1300 IP Auskünfte (in einem Antrag) so schnell erledigt werden (Informationen nur aus meinem Gedächtnis nach einem c't Bericht vor einiger Zeit) 😞

Wie gesagt, Selbstschutz dürfte die beste Lösung sein: PeerBlock !