Download von in Deutschland produzierte Inhalte
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Hallo,
ich mache mich Sorgen um mögliche rechtliche Konsequenzen, wenn ich deutsche Inhalte downloade (Berlinstar, BadMasterBoys (BMB) Videos). Sind meine Sorgen berechtig? Es ist ausreichend, wenn ich solche Inhalte über ein Proxy/VPN Dienst runterlade? Oder kann ich auf die Proxy/VPN Dienste verzichten?
Danke!
Ich freue mich auf eure Antworten! -
Hallo,
ich mache mich Sorgen um mögliche rechtliche Konsequenzen, wenn ich deutsche Inhalte downloade (Berlinstar, BadMasterBoys (BMB) Videos). Sind meine Sorgen berechtig? Es ist ausreichend, wenn ich solche Inhalte über ein Proxy/VPN Dienst runterlade? Oder kann ich auf die Proxy/VPN Dienste verzichten?
Danke!
Ich freue mich auf eure Antworten!Wüsste ich auch gerne mal. Hat da mal jmd schlechte Erfahrungen gesammelt?
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Generell bewegen wir uns in rechtlichen Grauzonen, wenn es darum geht Dinge zu teilen. Wichtig hierbei jedoch ist immer: wird dies kommerziell genutzt, oder lediglich einzeln und als Privatperson? Auch relevant ist die Art und Weise, wie man mit den geteilten Dingen umgeht. Sammelt man diese, so wie andere vielleicht Briefmarken sammeln und werden dann auch noch vielleicht die Inhalte auf externe Medien rechtswidrig vervielfältigt ( CD/DVD/u.s.w. ), oder gar mit Freunden geteilt, dann sollte jedem klar sein, dass sich die Grauzonen verschieben und man in die rechtswidrige Zone wechselt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Lizenzinhaber in Deutschland, Schweiz, EU, USA oder in Australien oder gar in Somalia beheimatet ist. Der Konsum selbst ist keine Straftat für einen Erwachsenen, sofern es sich nicht um rechtlich verbotene Inhalte handelt.
… jetzt kann man aus meiner Antwort natürlich viel interpretieren und auch viel missverstehen und im Grunde genommen ist jeder genau so schlau wie vorher auch. ^^ Seid Euch einfach bewusst, dass jegliche Vervielfältigungen rechtliche Konsequenzen haben können, sofern Ihr keine Lizenz erworben habt dies zu tun, oder aber der Copyright - Inhaber seid. :hug2:
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Also ich versuche allgemein die Videos deutscher Studios zu meiden, weil ich schon von vielen schlechten Erfahrungsberichten gelesen habe!
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Laut einem Urteil vom Landgericht München vom 07. Juni 2013 fehlt es bei pornografischen Filmen an einer persönlcihen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG), da diese lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigen.
Genau Nachzulesen im Urteil hier: hxxps://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2013/06/LG-M%C3%BCnchen-7-O-22293-12.pdf
Und im taz Artikel dazu hier: hxxp://www.taz.de/!5064036/
Im Urteil sind auch noch andere bemerkenswerte Feststellungen zum Thema zu finden und darüber hinaus sind die Gerichte in D mittlerweile sowieso nciht mehr so schnell mit IP Freigabe bei der Hand.
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da ist auch die Frage ob private Tracker wie gaytorrent verfolgt werden können.
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Niemals ohne VPN! Besonders in Deutschland nicht, welches sich gerade leider zu einem massive Überwachunsstaat entwickelt.